Die Ausbildung zum führen von Kraftfahrzeugen, setzt das selbstständige Lernen durch die Fahrschüler voraus!
Der theoretische Unterricht hat sich an den im Rahmenplan aufgeführten Inhalten zu orientieren und ist systematisch nach Lektionen aufgebaut. Der Unterricht wird durch unsere Fahrlehrer methodisch vielfältig gestaltet.
Eine Ergebnissicherung wird durch Lernkontrollen vom Fahrleher geprüft, aber das Ausfüllen von Testbogen, auch elektronisch, darf nicht Gegenstand der theoretischen Ausbildung sein.
Der theoretische Grundunterricht setzt sich zusammen aus:
Der klassenspezifische Unterricht Klasse B beinhaltet die Themen:
Die Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse B schließt die Ausbildung für die Anhängerklasse BE mit ein.
Der klassenspezifische Unterricht Klasse A beinhaltet die Themen:
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Für die Übungsfahrten sind vom Gestzgeber, keine mindest Anzahl vorgegeben.
Der Fahrlehrer und der Fahrschüler erarbeiten diese im Auto. Mit einer Ausbildungsdiagrammkarte bekommen die Fahrschüler, auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte und Ihre persönlichen Leistungen, um gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer an zu gehen.
Für die Sonderfahrten ist vom Gesetzgeber, folgende Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse M sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Besonderheiten:
Sie sind bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1,dann gilt: