Theorie & Praxis

 

Die Ausbildung zum führen von Kraftfahrzeugen, setzt das selbstständige Lernen durch die Fahrschüler voraus!

 

Der theoretische Unterricht hat sich an den im Rahmenplan aufgeführten Inhalten zu orientieren und ist systematisch nach Lektionen aufgebaut. Der Unterricht wird durch unsere Fahrlehrer methodisch vielfältig gestaltet.

 

Eine Ergebnissicherung wird durch Lernkontrollen vom Fahrleher geprüft, aber das Ausfüllen von Testbogen, auch elektronisch, darf nicht Gegenstand der theoretischen Ausbildung sein.

 

Der theoretische Grundunterricht setzt sich zusammen aus:

  1. Persönliche Voraussetzungen / Risikofaktor Mensch
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen
  3. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  4. Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
  5. Vorfahrt
  6. Verkehrsregelungen und Bahnübergänge
  7. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  8. Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten
  9. Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
  10. Ruhender Verkehr
  11. Verhalten in besonderen Situationen
  12. Lebenslanges Lernen / Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften

Der klassenspezifische Unterricht Klasse B beinhaltet die Themen:

  1. (13) Technische Bedingungen
  2. (14) Fahren mit Solokfz. und Zügen

Die Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse B schließt die Ausbildung für die Anhängerklasse BE mit ein.

 

Der klassenspezifische Unterricht Klasse A beinhaltet die Themen:

  1. Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug
  2. Fahrtechnik und Fahrphysik
  3. Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
  4. Besonderes Verhalten beim Motorradfahren

 

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

 

Für die Übungsfahrten sind vom Gestzgeber, keine mindest Anzahl vorgegeben.

Der Fahrlehrer und der Fahrschüler erarbeiten diese im Auto. Mit einer Ausbildungsdiagrammkarte bekommen die Fahrschüler, auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte und Ihre persönlichen Leistungen, um gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer an zu gehen.

 

Für die Sonderfahrten ist vom Gesetzgeber, folgende Anzahl vorgeschrieben.

 

Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahnen
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunde à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse M sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

 

Besonderheiten:

Sie sind bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1,dann gilt:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
  • 2 Stunden à 45 Minuten auf Autobahnen
  • 1 Stunde à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
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