Die Ausbildung setzt das selbstständige Lernen durch die Fahrschüler voraus. Der theoretische Unterricht hat sich nach dem im Rahmenplan aufgeführten Inhalten zu orientieren und ist systematisch nach Lektionen aufgebaut. Der Unterricht wird durch unsere Fahrlehrer methodisch vielfältig gestaltet. Eine Ergebnissicherung wird durch Lernkontrollen vom Fahrleher geprüft, aber das Ausfüllen von Testbogen, auch elektronisch, darf nicht Gegenstand der theoretischen Ausbildung sein.
Der theoretische Grundunterricht setzt sich zusammen aus:
Der klassenspezifische Unterricht Klasse B beinhaltet die Themen:
Die Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse B schließt die Ausbildung für die Anhängerklasse BE mit ein.
Der klassenspezifische Unterricht Klasse A beinhaltet die Themen:
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse M sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Besonderheiten:
Sie sind bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1,dann gilt: